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Krankenversicherung für ausländische Personen, die in den USA arbeiten

Allgemeines:

Au-pairBerufliche Auslandsaufenthalte gewinnen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer mehr an Bedeutung. Die Steigerung von Erfahrungen im außereuropäischen Raum, Fremdsprachenkenntnisse und erweiterte Fachkompetenzen, können für einen Karrieresprung sehr förderlich sein. Die USA bieten ein breites Spektrum an Berufen, sowie nationalen, als auch internationalen Firmen an, und eignen sich ideal, um den beruflichen und persönlichen Horizont zu erweitern.

Rechtsgrundlagen:

Um in den USA einer Beschäftigung nachgehen zu können, muss ein Arbeitsvisum beantragt und erteilt werden. Dies muss vor der Abreise geschehen. Voraussetzung um ein solches Arbeitsvisum zu erhalten ist, dass bereits ein Arbeitgeber in den USA gefunden wurde und dieser einen Antrag auf Genehmigung des Visums stellt. Ist dieser Antrag gestellt, kann das Visum offiziell beantragt werden. Ein B1-Visum und das H-Visum sind die zutreffendsten Visen für eine Arbeitserlaubnis. Für Personen zwischen 18 und 30 Jahren bietet sich das J1-Visum an. Dieses ermöglicht einen Tourismusaufenthalt sowie, die Möglichkeit eine Arbeit aufnehmen zu können. Es erlaubt einen viermonatiges Summer Work und Travel Programm (ähnlich dem Work and Travel). Ein gesetzliches Krankenversicherungssystem ist in den USA nicht vorhanden. Firmen, bei welchen die Mitarbeiterzahl von 50 oder mehr übersteigt, müssen den Angestellten eine Krankenversicherung anbieten. Diese Regelung lässt sich auf den „Patient Protection and Affordable Care Act of 2010“, auch „ObamaCare“ genannt, zurückführen. Einige Unternehmen beteiligen sich jedoch auch freiwillig an den Beiträgen. Medicare, die gesetzliche Krankenversicherung, kümmert sich um die Versorgung von Rentnern und behinderten Menschen. Unfallversicherungen werden von dem Arbeitgeber für die Arbeitnehmer abgeschlossen (Ausnahme Texas).

Personenkreis:

In den USA arbeiten dürfen alle Personen, die im Besitz eines gültigen Arbeitsvisums sind und somit einen sicheren Platz bei einem Unternehmen haben. Die amerikanische Botschaft kann das Visum jedoch weiterhin ablehnen, wenn z.B. die Sprachkenntnisse nicht ausreichen, oder das Führungszeugnis negativ belastet ist.

Für das „Summer Work and Travel“-Programm“ gibt es eine Altersbegrenzung von 18 bis 30 Jahren. Dennoch kann auch hier aufgrund nicht ausreichender Sprachkenntnisse, der Antrag auf ein Visum abgelehnt werden.

Versicherungsempfehlung:

Innerhalb der NAFTA-Zone (USA, Kanada, Mexiko) sind die Preise für medizinische Einrichtungen und Versorgungen sehr hoch. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man bei einem Aufenthalt in den USA eine entsprechende Versicherung besitzt, welche die Kosten für eine medizinische Versorgung vollständig abdeckt.

Für kurz- mittel bis langfristige Auslandsaufenthalte in die USA, eignen sich beispielsweise die Versicherungsprodukte unseres Partners, Care Concept AG:

Falls gewünscht, erhalten Sie bei der Care Concept AG eine zusätzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung, deren Abschluss ebenfalls sinnvoll ist. Die Privathaftpflichtversicherung dient zur Absicherung von Personen-, Sachschäden und Abschiebekosten, während die Unfallversicherung Risiken wie Invalidität und Todesfall absichert.

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