Länderinformationen Deutschland

Krankenversicherung für ausländische Arbeiter in Deutschland

Krankenversicherung Arbeit Deutschland

Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes dürfen eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich nur ausüben, wenn ihr Aufenthaltstitel dies erlaubt. Arbeitnehmer aus fast der gesamten EU können heute aufgrund der sogenannten Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne besondere Formalitäten nach Deutschland zum Arbeiten kommen

Personenkreis

Grundsätzlich sind vorübergehende Aufenthalte von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 5 Jahren unter folgenden Voraussetzungen in der Reisekrankenversicherung versicherbar, wenn sie nicht zum versicherbaren Personenkreis der GKV gehören und zusätzlich einen Aufenthaltstitel von nicht länger als 1 Jahr am Stück haben oder bei längeren Aufenthaltstiteln ihren ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Rechtsgrundlage: §195 3 VVG

Die Prüfung der Versicherungsfähigkeit obliegt grundsätzlich der zu versichernden Person.

Rechtsgrundlagen zur Krankenversicherung von Arbeitern in Deutschland

Wer als Ausländer in Deutschland lebt, braucht gemäß §193 VVG eine Krankenversicherung.

Personen, die in Deutschland in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, unterliegen der Verpflichtung zur gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, bis zu einem Jahreseinkommen der Versicherungspflichtgrenze. Bei einem höheren Einkommen besteht die Möglichkeit der Absicherung in einem privaten dem der gesetzlichen Versicherung entsprechenden (substitutiven) Krankenversicherungsschutz.

Arbeitnehmer in der EU sind in dem Land gesetzlich krankenversichert, in dem sie leben und arbeiten. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) erhalten Sie alle Leistungen, die im Krankenversicherungssystem des Aufenthaltslandes vorgesehen sind.

Die aktuellen Informationen über die festgelegten Rahmenbedingungen, die für einen Au-pair-Aufenthalt in Deutschland zu beachten sind, finden Sie auch auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Hier sind auch die Rechte und Pflichten der Au-pairs und der Gastfamilien beschrieben. Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Versicherungsempfehlung

Die Reisekrankenversicherung bietet insgesamt betrachtet ein sehr gutes Leistungsspektrum zu vergleichsweise geringen Preisen an, vergleicht man diese mit der gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Daher macht es Sinn zu prüfen, ob grundsätzlich eine Versicherungsmöglichkeit in der Auslandsreisekrankenversicherung besteht.

Diese kann zum einen ausschließlich erfolgen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz, oder als Ergänzung zu bestehenden Heimatlanddeckungen. Eine Ergänzung kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn die Krankenversicherung aus der Heimat nicht dem Leistungsniveau des Gesundheitswesens in Deutschlands entspricht, wodurch wesentliche Lücken im Krankenversicherungsschutz vorhanden sein können.

Für beide Fälle eignen sich beispielsweise die Produkte der Auslandskrankenversicherung Care Concept AG. Zum einen für kurz- mittelfristige Aufenthalte das Produkt Care Economy, welches Krankenversicherungsschutz schon für ab 1,03 € am Tag bietet. Höheren Ansprüchen mit längeren Laufzeiten bis maximal 5 Jahren wird das Produkt Care Expatriate mit unterschiedlichen Tarifen gerecht. Beide Anträge können online gestellt werden. Es findet lediglich beim Care Expatriate eine vereinfachte Gesundheitsprüfung statt.

Auch die HanseMerkur Reiseversicherung bietet vergleichbare Produkte an, die sich für den genannten Personenkreis als befristeten Versicherungsschutz eignen: HanseMerkur Produkt.

Da einige Ausländerämter auch bei befristeten Visa auf unbefristetem Krankenversicherungsschutz bestehen, oder für den Fall, dass Sie von vornherein einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland planen, bietet die Care Concept AG hierzu gesonderte Beratungen auch zur Vollkrankenversicherung an. Grund dafür ist, dass sich viele deutsche Krankenversicherungsgesellschaften mit der Antragsannahme ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland schwer tun.

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