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Krankenversicherung für ausländische Au-Pairs in Deutschland

Krankenversicherung Au-pair Deutschland

Der Begriff „Au pair“ kommt aus dem Französischen und bedeutet: "Auf Gegenseitigkeit", so werden die ausländischen Au-pairs in deutschen Gastfamilie aufgenommen und betreuen im Gegenzug die Kinder und helfen im Haushalt mit. Als „Familienmitglied auf Zeit“ lernt man hautnah die Menschen, die Kultur und die deutsche Sprache kennen.

Personenkreis

Versicherbar sind Au-pairs aus dem weltweiten Ausland, die nach Deutschland kommen und diese Tätigkeit bis zu maximal einem Jahr ausüben. Das Mindestalter für Au-pairs beträgt 18 Jahre, das maximale Alter ist 27 Jahre zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums. Maßgebend hierfür ist der Beschäftigungsbeginn.

Rechtsgrundlagen zur Krankenversicherung von Au-Pairs in Deutschland

Die Grundlagen des Au-pair Wesens sind im "Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung" vom 24.11.1969 geregelt, aus dem sich die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs ergeben. Eine Pflicht der Gasteltern besteht darin für ausreichenden Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz ihres Schützlings zu sorgen. Au-pairs in Deutschland unterliegen nicht der deutschen Sozialversicherungspflicht. Sie können daher private Reiseversicherungsprodukte üblicherweise deutscher Anbieter / Versicherer wählen. Empfohlene Anbieter von Au-pair Versicherungen finden Sie unter dem Menüpunkt Partner.

Nach der Einreise und vor Vollendung des 27. Lebensjahres muss bei dem zuständigen Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis EU beantragt werden. Bei Nicht-EU-Bürgern erfolgt dies im Rahmen der Visumsbeantragung.

Versicherungsempfehlung

Oftmals bringen Au-pairs aus dem europäischen Ausland einen begrenzten Krankenversicherungsschutz aus ihrem Heimatland mit, dennoch ist der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung in Deutschland sinnvoll und insbesondere aus Haftungsgründen für die Gastfamilien auch anzuraten. Wir empfehlen die Au-pair Tarife unseres Partners Care Concept AG. Einen optimalen Versicherungsschutz bietet der Spezialist für Au-pair Versicherungen bereits ab 21,– € im Monat. Die HanseMerkur bietet mit drei unterschiedlichen Tarifvarianten ebenfalls einen guten Versicherungsschutz für Au-pairs an. Bei allen Tarifvarianten verzichtet die HanseMerkur auf einen Selbstbehalt. Der übliche Abrechnungssatz der GOÄ /GOZ in Höhe von 2,3 wird erstattet. Bei beiden Unternehmen erhalten Sie eine zusätzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung, deren Abschluss ebenfalls zu den Pflichten der Gasteltern gehört. Die Privathaftpflichtversicherung dient zur Absicherung von Personen-, Sachschäden und Abschiebekosten während die Unfallversicherung Risiken wie Invalidität und Todesfall absichert.

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