Länderinformationen Deutschland

Krankenversicherung für ausländische Sprachschüler in Deutschland

Krankenversicherung Sprachschueler Deutschland

Eine Voraussetzung für die Teilnahme an einem Studienkolleg ist ein Sekundarabschlusszeugnis des jeweiligen Heimatlandes, ein Studienbewerber- oder Studentenvisum und natürlich Deutschkenntnisse.

Personenkreis

Alle Personen die an einem (studienvorbereitenden) Sprachkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche teilnehmen.
Weitere Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie auf folgender Homepage

Rechtsgrundlagen zur Krankenversicherung von Sprachschülern in Deutschland

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel die Sicherung des Lebensunterhalts voraus. Bestandteil der Sicherung des Lebensunterhaltes ist nach § 2 Abs. 3 AufenthG auch das Bestehen eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes.

Grundsätzlich wird als Krankenversicherungsschutz eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV), oder auch eine private Krankenvollversicherung (PKV) entsprechend den Anforderungen nach §257 SGB V als ausreichend anerkannt.

Eine Schwierigkeit dabei ist, dass dieser Personenkreis durch die Rechtsgrundlagen für die Visumerteilung, oder Visumverlängerung keinen Zugang zur GKV hat und die PKV Personen mit befristetem Aufenthaltstitel in der Regel nicht aufnimmt. Als Lösung für Personen mit befristetem Aufenthaltstitel bietet sich die Absicherung über eine Reisekrankenversicherung an. (Bis zu einer Vertragsdauer von 5 Jahren § 195 VVG)

Versicherungsempfehlung

Für Sprachschüler werden zahlreiche Tarife von unterschiedlichen privaten Versicherungen angeboten. Wir empfehlen die speziellen Sprachschülertarife unseres Partners Care Concept AG. Einen optimalen Versicherungsschutz bietet der Spezialist für Sprachschüler Versicherungen bereits ab 28 € pro Monat an.

Falls gewünscht, erhalten Sie bei der Care Concept AG eine zusätzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung, deren Abschluss ebenfalls sinnvoll ist. Die Privathaftpflichtversicherung dient zur Absicherung von Personen-, Sachschäden und Abschiebekosten, während die Unfallversicherung Risiken wie Invalidität und Todesfall absichert.

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