Länderinformationen Kanada

Krankenversicherung für ausländische Sprachschüler in Kanada

Krankenversicherung Sprachschüler Kanada

Allgemeines:

Wenn Sie eine Sprachreise nach Kanada unternehmen möchten, können Sie sich auf viele neue Erfahrungen und Abenteuer freuen. Einerseits bietet der Kontakt mit Muttersprachlern und andererseits der Besuch einer Sprachschule in Kanada die besten Voraussetzungen, um die englische Sprache zu lernen. Kanada ist offiziell ein zweisprachiges Land. In der Provinz Québec ist die Muttersprache Französisch und in allen anderen Provinzen spricht man Englisch.

Rechtsgrundlagen:

Jeder Sprachschüler unterliegt in Kanada einer Versicherungspflicht. Da Kanada nicht dem europäischen Sozialversicherungsabkommen unterliegt und ein Krankenversicherungsschutz nicht über den Staat erfolgt, ist es umso wichtiger eine umfassende Auslandskrankenversicherung vor Einreise abzuschließen. Ohne einen Krankenversicherungsschutz kann die Anmeldung an einer Sprachschule gefährdet sein.

Visum und weitere Voraussetzungen für die Einreise

Für Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist die Einreise visumsfrei. Mit Wirkung vom 01.08.2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen spätestens ab dem 15.03.2016 im Vorfeld zwingend eine elektronische Einreisegenehmigung einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada einreisen zu können. Für Einreisen auf dem Landweg ist dies nicht erforderlich. Sollte ein Reisender nicht im Besitz einer eTA sein, können ihm die kanadischen Behörden, im Rahmen einer Übergangsregelung, bis 29.09.2016 die Einreise auch ohne eTA gewähren.


Weitere Infos finden sie unter folgendemLink

Antragsverfahren für die elektronische Einreisegenehmigung (eTA):

  • Die Beantragung kann seit 01.08.2015 im Vorfeld der Flugreise nur online über die Webseite der kanadischen Regierung erfolgen
  • Die Formulare stehen nur in englischer und französischer Sprache zur Verfügung; es gibt allerdings eine deutsche Ausfüllhilfe
  • Weitere Informationen zum Thema Einreisebestimmungen finden Sie hier

Personenkreis:

Grundsätzlich darf jede Person, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft an einem Sprachkurs teilnehmen. Der Reisepass muss mindestens über die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.

Versicherungsempfehlung:

Innerhalb der NAFTA-Zone (USA, Kanada, Mexiko) sind die Preise für medizinische Einrichtungen und Versorgungen sehr hoch. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man bei einem Aufenthalt in den USA eine entsprechende Versicherung besitzt, welche die Kosten für eine medizinische Versorgung vollständig abdeckt. Für kurz- mittel bis langfristige Auslandsaufenthalte in die USA, eignen sich beispielsweise die Versicherungsprodukte unseres Partners,Care Concept AG


Die spezielle Krankenversicherung Care College USA deckt alle Anforderungen der amerikanischen und kanadischen Universitäten, sowie des US State Departments und aller amerikanischen Institutionen. Auch das Anforderungsprofil an eine Auslandskrankenversicherung bei der Erteilung des J1-/J2- F1-/F2-Visum wird durch die besonderen Versicherungsleistungen erfüllt.

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