Beitragsordnung: ISPA e.V. – Insurance solutions for people abroad

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist § 6 der Satzung.

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

Die Mitgliederversammlung hat daher am 22.02.2013 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

IV. Regelungen

Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.
Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.

Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.

Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Jahres möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr.

Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.

Anlage A der Beitragsordnung

Es werden 4 Arten von Beiträgen unterschieden:

1. Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder: 50,– € zahlbar fällig am 01.01. eines Jahres.

2. Sockelbeitrag für passive Mitglieder, unabhängig von Meldungen, 150,– € pro Jahr fällig am 01.01. eines Jahres.

3. Variabler Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder, richtet sich nach dem voraussichtlichen Jahres-Meldevolumen,
fällig am 30.06. des Meldejahres.

Meldevolumen pro Jahr Jahresbeitrag
 250,– € bis 25.000,– €  250,– €
 25.001,– € bis 50.000,– €  500,– €
 50.001,– € bis 100.000,– €  750,– €
 ab 100.001,– €  1.000,– €

4. Individueller Beitrag für fördernde Mitglieder.





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