Presse und Aktuelles: ISPA e.V. – Insurance solutions for people abroad
Pressemitteilung 01/2014: Neu gegründete ISPA e.V. hilft Fachexperten auf Auslandsreisen
Verein mit Hauptsitz in Bonn greift brennende Versicherungsfragen in einem globalisierten Lern- und Arbeitsumfeld auf
Bonn, 9. Januar 2014
Mit der „ISPA – Insurance Solutions for People Abroad e.V.“ hat sich in Bonn eine neue Organisation gegründet, die sich um die komplexen Belange beruflicher Auslandsaufenthalte kümmert. Der eingetragene Verein richtet sich an Personen und deren Familienangehörige, die sich für längere Zeit aus beruflichen oder privaten Gründen im Ausland aufhalten. Auch Firmen und Verbände mit umfangreicher Auslandsreisetätigkeit können sich im Verein engagieren und Fachwissen einbringen oder abrufen.
Immer mehr Arbeitskräfte oder in Ausbildung befindliche Berufsstarter halten sich für einen längeren Zeitraum im Ausland auf. Internationale Krankenversicherungskonzepte sind dringend gefragt, weil sie die dafür notwendige Flexibilität abbilden. Häufig werden betroffene Personen mit ihren Sorgen alleingelassen, ob sie bei der Einreise in ihre Zielländer ausreichend versichert sind oder bei Rückflügen durch auftretende Vorerkrankungen für alle Kosten selber aufkommen müssen. Zur Klärung solcher Fragen will ISPA Kompetenzen bündeln und für Klarheit sowie besseren Versicherungsschutz in einem komplexen Marktumfeld sorgen.
Ferner setzt sich ISPA für die Förderung des interkulturellen Austauschs sowie die Vereinfachung von Krankenversicherungsfragen im internationalen Kontext ein. Im Sinne internationaler und ethischer Krankenversicherungskonzepte will ISPA darauf hinwirken, dass Versicherungslösungen für den internationalen Einsatz sowohl rechtssicher als auch flexibel einsetzbar sind. Weitere Ziele: Die Unterstützung des deutschen Arbeitsmarktes durch die Förderung eines Klimas, in dem gerade qualifizierte Ausländer willkommen geheißen werden, wenn diese hier arbeiten möchten. Eine solche Willkommenskultur kann auch durch komplexitätsreduzierte und attraktive Versicherungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis ausgedrückt werden.
ISPA-Mitglieder sollen über passende Beratungs- und Versicherungsleistungen informiert und unterstützt werden. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Unter der Webadresse http://www.ispa-ev.org entsteht Schritt für Schritt eine neutrale Informationsdatenbank, in der alles Wissenswerte zu den Fragen der Krankenversicherung bei ausbildungs- und beruflich bedingten Auslandsaufenthalten zusammengetragen wird.
Über ISPA
ISPA e.V. (Insurance Solutions for People Abroad) unterstützt den internationalen Austausch von Fachexperten aus Wirtschaft und Forschung. Der eingetragene Verein mit Sitz in Bonn richtet sich an Personen und deren Familienangehörige, die eine längere (berufliche) Aufenthaltszeit im Ausland verbringen. ISPA bündelt Kompetenzen und Erfahrungen rund um das Thema Krankenversicherung in einem globalisierten Wirtschaftsumfeld.
http://www.ispa-ev.org
Pressekontakt
Heiko Scholz, Agentur SCHOLZ PR Tel. (0 64 51) 71 51 05, Fax (0 64 51) 71 51 06 E-Mail: ispa@scholzpr.de
Pressemitteilung als PDF herunterladen
Pressemitteilung 04/2014: Wie sollten sich berufstätige Ausländer in Deutschland versichern?
Verein ISPA e.V. gibt Hilfestellungen in Fragen beruflich bedingter Auslandsaufenthalte
Bonn, 14. April 2014
Die ISPA e.V. (Insurance Solutions for People Abroad), Versicherungsexperte in Fragen beruflicher Auslandsaufenthalte, greift die Frage der passenden Krankenversicherung für in Deutschland arbeitende Ausländer auf. Selbständigen mit befristeten Visa — beispielsweise EU-Fachkräften aus Rumänien, Bulgarien oder Polen — empfiehlt sich dabei häufig der Abschluss einer kostengünstigen und dennoch leistungsstarken Auslandskrankenversicherung im ersten Schritt. Die EHIC (Europäische Versichertenkarte) ersetzt nach eigenen Angaben eine solche Auslandsreisekrankenversicherung nicht.
„Aktuell gibt es sowohl bei Arbeitgebern, Vermittlungsagenturen und den oftmals selbständigen, ausländischen Fachkräften eine große Verunsicherung. Vielen ist nicht klar, wie die dringend benötigten Arbeitskräfte —zum Beispiel im Baugewerbe oder in der Pflege als Pflegehilfskräfte —gesetzeskonform versichert werden können. Dies liegt zum einen an der Unübersichtlichkeit deutscher Gesetze für Ausländer, ist zum Teil aber auch darin begründet, dass Fragesteller von den lokalen Ausländerbehörden oftmals unterschiedliche Informationen erhalten“, erklärt dazu Frank Brandenberg, zweiter Vorsitzender der ISPA e.V. „In den ersten fünf Jahren ihrer Beschäftigung ist für viele Selbständige mit befristeter beruflicher Tätigkeit eine Auslandsreisekrankenversicherung hilfreich, sofern sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Im Vergleich zur gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung bietet die Reisekrankenversicherung aber insgesamt betrachtet ein sehr gutes Leistungsspektrum zu vergleichsweise geringen Preisen an.“
Arbeitnehmer aus fast der gesamten EU können heute aufgrund der sogenannten Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne besondere Formalitäten nach Deutschland zum Arbeiten kommen. Dafür benötigen sie gemäß §193 des Versicherungsvertragsgesetzes (abgekürzt: VVG) zwingend eine Krankenversicherung. Gemäß § 195 VVG kann dabei eine Auslandsreisekrankenversicherung bis zu fünf Jahren gelten, und später durch eine garantierte Anschlussversicherung erweitert werden, sofern der Erstvertrag dies vorsieht.
Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes dürfen eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich nur ausüben, wenn ihr Aufenthaltstitel dies erlaubt. Personen, die in Deutschland in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, unterliegen der Verpflichtung zur gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bis zu einem Jahreseinkommen der Versicherungspflichtgrenze. Bei einem höheren Einkommen besteht die Möglichkeit der Absicherung in einem privaten, dem der gesetzlichen Versicherung entsprechenden (substitutiven) Krankenversicherungsschutz. Hierbei stoßen viele allerdings auf Vorbehalte seitens der privaten Krankenvollversicherer, wenn die Vorversicherungszeiten beispielsweise nicht ausreichen oder eine Anamnese (Krankenvorgeschichte) nicht nachweisbar ist.
Arbeitende in der EU sind in dem Land gesetzlich krankenversichert, in dem sie leben und arbeiten. Daher endet auch mit der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Deutschland die Wirksamkeit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) wenn Sie auf dem Status einer gesetzlichen Krankenkasse im Heimatland beruht. Überdies gilt die EHIC ohnehin nur für vorübergehende Urlaubsaufenthalte. Hilfreich zur Einschätzung des richtigen Krankenversicherungsstatus von EU Ausländern sind auch die gesetzlichen Krankenkassen, deren vertriebliches Interesse allerdings auch zunehmend beachtet werden sollte. Personen für die die EHIC gültig ist, erhalten alle Leistungen, die im Krankenversicherungssystem des Aufenthaltslandes vorgesehen sind. Finanzielle Belastungen der so Versicherten sind dennoch nicht ausgeschlossen, denn eine Reiseversicherung wird dadurch nicht ersetzt. Grundsätzlich sind vorübergehende Aufenthalte von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu fünf Jahren unter folgenden Voraussetzungen in der Reisekrankenversicherung versicherbar, wenn sie nicht zum versicherbaren Personenkreis der GKV gehören und zusätzlich einen Aufenthaltstitel von nicht länger als ein Jahr am Stück haben oder bei längeren Aufenthaltstiteln ihren ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland haben (Rechtsgrundlage: §195 3 VVG).
Über ISPA
ISPA e.V. (Insurance Solutions for People Abroad) unterstützt den internationalen Austausch von Fachexperten aus Wirtschaft und Forschung. Der eingetragene Verein mit Sitz in Bonn richtet sich an Personen und deren Familienangehörige, die eine längere (berufliche) Aufenthaltszeit im Ausland/ Deutschland verbringen. ISPA bündelt Kompetenzen und Erfahrungen rund um das Thema Krankenversicherung in einem globalisierten Wirtschaftsumfeld.
http://www.ispa-ev.org
Pressemitteilung als PDF herunterladen
|