Länderinformationen Frankreich

Krankenversicherung für ausländische Arbeiter in Frankreich

Krankenversicherung Arbeit Frankreich

Das Arbeiten in Frankreich ist in den Köpfen der Menschen häufig mit dem positiven Image des Reiselandes verknüpft. Die Landschaft, die reichhaltige Kultur und die französische Lebensart gelten als wünschenswerte Umgebung für den eigenen Lebensmittelpunkt. Wer einen Job in Frankreich annimmt, profitiert von zahlreichen Vorzügen, wie dem seit 1950 eingeführten Mindestlohn und der ganztägigen Kinderbetreuung. Doch es gibt auch Hindernisse und Herausforderungen, die der Arbeit in Frankreich im Wege stehen können. Das Land wurde von der Wirtschafts- und Finanzkrise stark getroffen, was zu negativen Entwicklungen auf dem französischen Arbeitsmarkt und der Erhöhung der Arbeitslosenquote führte. Außerdem sind gute Französischkenntnisse und ein Verständnis der Bürokratie unbedingt notwendig, um die Aussichten auf einen Arbeitsplatz in Frankreich zu erhöhen.

Personenkreis

EU-Bürger können jeder Zeit eine Arbeit in Frankreich aufnehmen, sofern sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Um dauerhaft in Frankreich zu leben und zu arbeiten wird eine Sozialversicherungsnummer („numero de securité social“) benötigt, die von der „Assurance Maladie“ ausgestellt wird.

Ebenfalls empfiehlt sich bei einem Aufenthalt in Frankreich, der über drei Monate hinausgeht, die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis („Carte de séjour“). Diese wird in der Verwaltungsbehörde (Préfecture) oder bei der örtlichen Polizeibehörde ausgestellt. Als EU-Bürger in Frankreich ist dies zwar keine Pflicht, die Aufenthaltserlaubnis wird jedoch bisweilen von Banken in Frankreich zur Kontoeröffnung verlangt.

Nicht-EU-Bürger benötigen in bestimmten Fällen ein Visum, um einen Job in Frankreich anzutreten. Des Weiteren sind für das Arbeiten in Frankreich eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis zwingend notwendig. Es wird empfohlen die Arbeitserlaubnis für Frankreich bereits im Heimatland zu beantragen, da die Bearbeitungsdauer eines solchen Antrags mindestens sechs bis acht Wochen beträgt. Die Arbeitserlaubnis für Frankreich wird von der Einwanderungsbehörde (Office des Migrations Internationales,OMI) nur dann erteilt, wenn vom französischen Arbeitgeber der Nachweis erbracht werden kann, dass die ausgeschriebene Stelle nur von einem Bewerber zu besetzen ist, der nicht aus Frankreich oder dem europäischen Wirtschaftsraum stammt. Die Arbeitserlaubnis ist die wichtigste Bedingung für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich.

Rechtsgrundlagen zur Krankenversicherung in Frankreich

Das Krankenversicherungssystem in Frankreich ist wie in Deutschland nach dem Solidaritätsprinzip aufgebaut. Das französische System finanziert sich größtenteils über Abgaben auf Lohn und Gehalt, öffentlichen Mitteln, der allgemeine Sozialsteuer (CSG) sowie Steuern aus Kapital und Vermögen. Der Hauptteil der französischen Bevölkerung ist über die allgemeine Krankenversicherung (Régime général d`assurance maladie) gesetzlich versichert. Einzelne Berufsgruppen sind in Frankreich in speziellen Krankenkassen versichert. Hierzu gehören:

  • Künstler
  • Gewerbetreibende
  • Landwirte
  • Seeleute

Beruflich Selbständige in Frankreich müssen über die RSI (Régime Sociale des Indépendants) abgesichert werden.

Die Gruppe der Bedürftigen (z.B. Arbeitslose, Studenten in Frankreich) sind in der universellen Krankenversicherung versichert.

Versicherungsempfehlung

Als ausländischer Angestellter in Frankreich werden Sie automatisch in den ersten drei Monaten über die staatliche Krankenkasse versichert. Im Anschluss ist eine eigenständige Versicherung möglich, sofern Sie mindestens 60 Stunden pro Monat arbeiten.

Bitte beachten Sie dennoch, dass eine volle Kostenerstattung durch die staatliche Krankenkasse in Frankreich nicht üblich ist. Lediglich 70 % der ambulanten und 80 % der stationären Kosten werden übernommen. Da die Kosten für die Behandlung und Medikamente nur anteilig erstattet werden, besitzt ein großer Teil der Franzosen eine private Zusatzversicherung.

Bei befristeten Aufenthalten in Frankreich empfiehlt sich daher der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung als Zusatzversicherung, um das Risiko der anfallenden Kosten für Behandlungen und Medikamente kontrollierbar zu machen. Wir empfehlen Ihnen hierfür unseren Partner die Care Concept AG. Als Spezialist für Auslandskrankenversicherungen bietet Ihnen die Care Concept AG den passenden Versicherungsschutz für das Arbeiten in Frankreich ab ca. 50,00 € pro Monat.

Als ausländischer Selbständiger in Frankreich müssen Sie sich über das Régime Social des Indépendants versichern. Dabei ähnelt sich das RSI ansonsten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, dass die Kasse einen Teil der Gesundheitskosten übernimmt. Der Rest muss jedoch vom Versicherten selbst gezahlt werden. Auch für ausländische Selbständige in Frankreich ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll.

Als ausländischer, befristet entsandter Mitarbeiter eines Arbeitgebers aus denjenigen Ländern, mit denen Frankreich ein Sozialversicherungsabkommen hat, sind Sie über die gesetzliche Krankenkasse aus dem Heimatland versichert. Die gesetzliche Krankenkasse aus dem Heimatland bietet seine Leistungen allerdings nur auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse in Frankreich an und somit muss mit Zuzahlungen gerechnet werden. Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes durch eine Reisekrankenversicherung ist daher ebenfalls empfehlenswert.

Als ausländischer, befristet entsandter Mitarbeiter eines Arbeitgebers aus denjenigen Ländern, mit denen Frankreich kein Sozialversicherungsabkommen hat, wird die befristete Krankenversicherung über die Care Concept AG empfohlen, da keine Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung aus dem Heimatland besteht.

Für Personen aus Deutschland oder Österreich, die in Frankreich arbeiten wollen, bietet die Care Concept AG das Produkt Care Expatriate an. Das Produkt ist für 5 Jahre abschließbar. Hier finden Sie weitere Informationen zur Reisekrankenversicherung Care Expatriate.

Für Personen aus Ländern abgesehen von Deutschland oder Österreich, die in Frankreich arbeiten wollen, bietet die Care Concept AG das Produkt Care Discover an. Das Produkt ist für maximal 3 Jahre abschließbar und beinhaltet keine Selbstbeteiligung: Hier finden Sie weitere Informationen zur Reisekrankenversicherung Care Discover.

Personen die weniger als 60 Stunden pro Monat in Frankreich arbeiten, sind nicht über die staatliche Krankenkasse versichert. Daher ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend zu empfehlen. Für diese Menschen bietet die Care Concept AG einen vollwertigen Krankenversicherungsschutz bereits ab 58,00 € pro Monat. Hier finden Sie weitere Informationen zur Reisekrankenversicherung Care Expatriate.

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