Länderinformationen Frankreich

Krankenversicherung für ausländische Sprachschüler in Frankreich

Krankenversicherung Sprachschüler Frankreich

Eine Sprachreise nach Frankreich kann die bereits erworbenen Sprachkenntnisse festigen und vertiefen. Sprachschüler in Frankreich lernen dabei nicht nur neue Vokabeln und die französische Grammatik besser kennen, sondern verbringen auch eine intensive Zeit in einem der beliebtesten Reiseländer der Welt. Der Unterricht in den französischen Sprachschulen nimmt zwar einen großen Teil der Zeit in Anspruch, doch es bieten sich ausreichende Gelegenheiten, um das "Savoir-Vivre", die Kunst des Lebens von den Franzosen zu erlernen.

Aus dem Besuch einer Sprachschule in Frankreich kann sich so einiges entwickeln. Vielleicht weckt diese Erfahrung auch den Wunsch ein Studium in Frankreich zu beginnen, ein Praktikum in Frankreich zu absolvieren oder irgendwann einen Job in Frankreich anzunehmen.

Personenkreis

Durch die Mitgliedschaft Frankreichs in der Europäischen Union und die Unterzeichnung des Schengen-Abkommens können EU-Bürger, Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz unabhängig von der Dauer des Aufenthalts mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Frankreich einreisen.

Sprachschüler in Frankreich, die aus einem Nicht-EU-Land kommen, benötigen zur Einreise ein gültiges Visum. Das sogenannte Schengen Visum wird für maximal 90 Tage erteilt und ermöglicht es, sich nach erfolgter Einreise nach Frankreich in allen Staaten aufzuhalten, die das Schengen Abkommen unterzeichnet haben.

Rechtsgrundlagen zur Krankenversicherung in Frankreich

Wenn Sie als EU-Bürger eine Sprachschule in Frankreich besuchen, sind Sie über Ihre gesetzliche Krankenkasse aus dem Heimatland versichert. Dadurch besteht bei Ihrem Aufenthalt in Frankreich ein Versicherungsschutz für notfallbedingte Behandlungen. Bitte beachten Sie, dass der Rücktransport in das Heimatland nicht mitversichert ist. Die Krankenkassen übernehmen in aller Regel nur die Kosten, die auch von den Kassen im jeweiligen Land erstattet werden. Das Krankenversicherungssystem in Frankreich sieht nur eine Deckung von 60%- 80% der Kosten für Behandlungen und Medikamente vor. Aus diesem Grund müssen Sie als gesetzlich krankrenversicherter Sprachschüler in Frankreich ebenso wie französische Bürger mit Selbstbehalten und Zuzahlungen rechnen, die Sie selbst tragen müssen. Um diese Kosten kontrollierbar zu machen, schließt ein großer Teil der Franzosen eine Zusatzversicherung ab.

Falls Sie aus einem Land kommen, welches nicht der EU zugehörig ist, sind Sie als Sprachschüler in Frankreich nicht über Ihre gesetzliche Krankenversicherung aus dem Heimatland versichert.

Versicherungsempfehlung

Trotz der Absicherung über Ihre europäische Versichertenkarte ist eine zusätzliche Absicherung durch eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert, denn Ihre gesetzliche Krankenkasse aus dem Heimatland leistet lediglich auf dem Niveau der französischen Krankenkasse. Es ist in Frankreich üblich, dass nur ca. 60% - 80% der Behandlungskosten erstattet werden. Für Krankenversicherungsschutz im Ausland ist die Care Concept AG zu empfehlen. Die Care Concept AG bietet für Deutsche und Österreicher einen vollwertigen Krankenversicherungsschutz in Frankreich bereits ab 28,00 € pro Monat an. Hier finden Sie weitere Informationen zur Reisekrankenversicherung Care College.

Wenn Sie nicht aus Deutschland oder Österreich aber aus einem anderen europäischen Land kommen bietet die Care Concept AG das Produkt Care Discover ab 1,39 € pro Tag an. Hier finden Sie weitere Informationen zur Reisekrankenversicherung Care Discover.

Falls Sie aus einem Land kommen mit dem Frankreich kein Sozialversicherungsabkommen hat empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, da Sie keine Absicherung über Ihre gesetzliche Krankenkasse aus dem Heimatland haben. Die Care Concept AG bietet für Sprachschüler in Frankreich das Produkt Care Discover ab 1,39 € pro Tag an. Hier finden Sie weitere Informationen zur Reisekrankenversicherung Care Discover.

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