Länderinformationen USA

Krankenversicherung für ausländische Sprachschüler in den USA

Allgemeines:

SprachschülerIn vielen Unternehmen wird die dominierende Weltsprache Englisch mit zunehmender Wichtigkeit vorausgesetzt. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen in Zeiten der Globalisierung in Wort und Schrift auf Englisch agieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ausreichende Sprachkenntnisse erworben werden. Um diese zu verbessern, zieht es viele Personen in die USA, um dort an einer Sprachschule die eigenen Kenntnisse zu verbessern.

Rechtsgrundlagen:

Sollte der Aufenthalt in den USA länger als 90 Tage andauern und beträgt der Sprachkurs mehr als 16 Stunden pro Woche, braucht man zur Einreise in die Vereinigten Staaten ein Studentenvisum. In diesem Fall muss das Studentenvisum F-1 beantragt werden. Zur Erteilung eines F-1 Visum muss eine Auslandskrankenversicherung bestehen, welche ein bestimmtes Anforderungsprofil deckt.

Personenkreis:

Grundsätzlich gibt es keine Altersbegrenzung bezüglich der Aufnahme eines Sprachkurses in den USA. Reisende Personen benötigen einen maschinell lesbaren Reisepass, anderenfalls muss ein Visum beantragt werden. Grundsätzlich behält sich die USA das Recht vor, Personen mit Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis die Einreise zu verweigern.

Versicherungsempfehlung:

Innerhalb der NAFTA-Zone (USA, Kanada, Mexiko) sind die Preise für medizinische Einrichtungen und Versorgungen sehr hoch. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man bei einem Aufenthalt in den USA eine entsprechende Versicherung besitzt, welche die Kosten für eine medizinische Versorgung vollständig abdeckt. Für kurz- mittel bis langfristige Auslandsaufenthalte in die USA, eignen sich beispielsweise die Versicherungsprodukte unseres Partners, Care Concept AG:

Die spezielle Krankenversicherung Care College USA deckt alle Anforderungen der amerikanischen und kanadischen Universitäten, sowie des US State Departments und aller amerikanischen Institutionen. Auch das Anforderungsprofil an eine Auslandskrankenversicherung bei der Erteilung des J1-/J2- F1-/F2-Visum wird durch die besonderen Versicherungsleistungen erfüllt.

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